Unser Auftrag
Die Aufgaben der Nationalen Naturlandschaften sind in den Rechtsvorschriften der Schutzgebiete festgeschrieben.
Sie liegen in folgenden Bereichen:
sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Die inhaltlichen Schwerpunkte und Zielsetzungen der Naturparke, Biosphärenreservate und des Nationalparks orientieren sich an den internationalen Management-Kriterien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, kurz: Weltnaturschutzunion).
Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Nationalen Naturlandschaften sind die Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) der jeweiligen Gebiete. Die Aufstellung der PEP ist eine der Hauptaufgaben der Großschutzgebiete und Grundlage aller wesentlichen naturschutzfachlichen Entscheidungen.
Für die neun europäischen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) im Naturpark erfolgt darüber hinaus die Erstellung von sogenannten Managementplänen. Die Vergabe der Naturschutzfachplanung an ein Planungsbüro erfolgt aktuell. Die Planung wird im Naturpark Märkische Schweiz durch Mitarbeiter der Naturpakverwaltung begleitet.