Unser Auftrag

Die Aufgaben der Nationalen Naturlandschaften sind in den Rechtsvorschriften der Schutzgebiete festgeschrieben. 

Sie liegen in folgenden Bereichen:

Naturschutz,

Natura 2000,

Naturtourismus,

Umweltbildung,

sowie Öffentlichkeitsarbeit. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte und Zielsetzungen der Naturparke, Biosphärenreservate und des Nationalparks orientieren sich an den internationalen Management-Kriterien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, kurz: Weltnaturschutzunion).

Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Nationalen Naturlandschaften sind die Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) der jeweiligen Gebiete. Die Aufstellung der PEP ist eine der Hauptaufgaben der Großschutzgebiete und Grundlage aller wesentlichen naturschutzfachlichen Entscheidungen.

Für die neun europäischen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) im Naturpark erfolgt darüber hinaus die Erstellung von sogenannten Managementplänen. Die Vergabe der Naturschutzfachplanung an ein Planungsbüro erfolgt aktuell. Die Planung wird im Naturpark Märkische Schweiz durch Mitarbeiter der Naturpakverwaltung begleitet.