Natura 2000 im Naturpark Märkische Schweiz

Der Naturpark Märkische Schweiz ist 1990 vollständig zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) erklärt worden. Besonders repräsentative Gebiete mit ihren Pflanzen, Tieren und Biotopen wurden als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen und später mit weiteren Gebieten im Netz der europäischen Schutzgebiete NATURA 2000 verankert. NATURA 2000 umfasst Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG), Vogelschutzgebiete (Richtlinie 79/409/EWG) sowie einzelne Tier- und Pflanzenarten.

Schutzgebiete für Lebensräume und Arten

Im Naturpark Märkische Schweiz sind auf einer Fläche von ca. 5.200 Hektar neun FFH-Gebiete  ausgewiesen. Dies entspricht einem Viertel der Naturparkfläche. Vier Gebiete sind deckungsgleich mit Naturschutzgebieten (Ruhlsdorfer Bruch, Gumnitz und Großer Schlagenthinsee, Klobichsee und Stobbertal). Zwei Gebiete (Rotes Luch Tiergarten und Buckow - Waldsieversdorfer Niederungslandschaft) beinhalten Naturschutzgebiete von 1990 (NSG Tiergarten und NSG Gartzsee). Das Vogelschutzgebiet Märkische Schweiz ist mit ca. 18.000 Hektar nahezu deckungsgleich mit dem Naturpark. Informationen zu den Natura 2000-Gebieten im Naturpark erhalten Sie über den folgenden Link:

Natura 2000-Gebiete im Naturpark

Der besondere Wert der Natura 2000-Gebiete wird durch die hier vorkommenden Lebensraumtypen und Arten bestimmt. Einige Arten der FFH-Gebiete im Naturpark stellen wir Ihnen auf der folgenden Seite vor:

FFH-Arten im Naturpark

Aktuell werden für alle FFH-Gebiete im Naturpark FFH-Managementpläne erstellt.

Managementpläne

Um die Schutzgüter der Natura 2000-Gebiete langfristig und europaweit zu erhalten, werden derzeit in ganz Europa gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie Managementpläne erstellt. Näheres zum Ablauf der Managementplanung und zum Beteiligungsverfahren im Naturpark erfahren Sie auf der folgenden Seite:

FFH-Managementplanung

Rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete und des Vogelschutzgebietes

Seit dem 08. Mai 2017 sind die neun FFH-Gebiete auch in Brandenburg durch die 7. Erhaltungszielverordnung – zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen - rechtsverbindlich festgesetzt. Die Gebietsgrenzen wurden im April 2017 noch einmal korrigiert und angepasst. Alle Informationen zur 7. Erhaltungszielverordnung sind hier abrufbar:

Erhaltungszielverordnung für FFH-Gebiete im Naturpark Märkische Schweiz

Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes vom 1. Juni 2013 sind alle Vogelschutzgebiete in Brandenburg gesetzlich geschützt. In den 27 Vogelschutzgebieten befinden sich bedeutende Vogelbrut- und Rastgebiete Brandenburgs. 

Das Europäische Vogelschutzgebiet Märkische Schweiz hat die Erhaltung und Wiederherstellung einer an Oberflächenformen reichen, glazial geprägten Wald- und Agrarlandschaft als Lebensraum (Brut-, Ruhe-, Rast- , Überwinterungs- und Nahrungsgebiet) für etwa 37 Anh. I-Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie und etwa 50 weitere Zugvogelarten zum Ziel. Informationen zum Vogelschutzgebiet (SPA) sind hier abrufbar:

BFN-Steckbrief des Vogelschutzgebietes Märkische Schweiz

Aktuelles aus den Natura 2000 Gebieten

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Natura 2000 erleben

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Natura 2000 Projekttagebuch

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